Unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und den Betrieb


Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die upB wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll ihre Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb von upB.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen, welche die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nr. 4 der upB-Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 12.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.400 Euro pro upB gewährt werden.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die upB:


Verfahrensablauf

Antragsstellung

Der Antrag ist fristgerecht schriftlich unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter „Formulare“) bei dem Landesamt für Pflege einzureichen. Dem Antrag sind weitere zwingend erforderliche Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) beizufügen. Der eingereichte Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen des Antragstellers unterzeichnet werden.

Bewilligung

Das Landesamt für Pflege entscheidet im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, ob der Antrag als upB gefördert wird.

Auszahlung

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet automatisch als sog. „Tranchen-Verfahren“ statt. Die einzelnen Auszahlungen müssen daher nicht gesondert beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

Verwendungsnachweis

Zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Zuwendung ist ein sog. "Verwendungsnachweis" zu führen. Dieser ist ebenfalls fristgerecht unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter "Formulare") beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.


Fristen

Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.

Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Pflege

Hausanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Postanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Telefon

+49 9621 9669-0

Fax

+49 9621 9669-1111

E-Mail


Webseite

https://www.lfp.bayern.de