Mutterschutz; Beantragung der Erstattung für gezahltes Entgelt


Beschreibung

Als Arbeitgeber übernehmen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Ihrer Mitarbeiterinnen folgende Kosten:

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:

Zahlung von Mutterschutzlohn: Eine Mitarbeiterin, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von Ihnen außerdem einen Mutterschutzlohn. Sie erhält das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.

Sie können bei den gesetzlichen Krankenkassen die volle Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen für


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um als Arbeitgeber Ihre finanziellen Aufwendungen erstattet zu bekommen, müssen Sie bei der Krankenkasse der betreffenden Person einen Antrag stellen. Beachten Sie folgende Schritte:


Fristen

Es liegen keine Fristen vor.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Krankenkasse Ihrer Mitarbeiterin abhängig.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseite

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp