Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage


Beschreibung

Zu den Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) auch ein Auszug aus der Flurkarte (meistens Maßstab 1:1000), der vom zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beglaubigt sein muss oder durch ein automatisiertes Abrufverfahren zum Zweck der Bauvorlage abgerufen worden ist. Auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauwerbers enthält der Bauvorlagennachweis zusätzlich Flurstücks- und Eigentumsnachweise aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® zum Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken.

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form.

Sie können den "Katasterauszug zur Bauvorlage" beim zuständigen (staatlichen) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder direkt bei der Gemeinde anfordern.


Voraussetzungen

Berechtigtes Interesse gemäß § 7 Bauvorlagenverordnung und Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz


Formulare


Kosten

je Katasterauszug mit bis zu 6 unterschiedlichen Flurkarten (bis einschließlich DIN A3): 48,00 EUR


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg

Hausanschrift

Schranne 3
96049 Bamberg

Postanschrift

Schranne 3
96049 Bamberg

Telefon

+49 951 9533-0

Fax

+49 951 9533-100

E-Mail


Webseite

http://www.adbv-bamberg.de