Flurstücke; Beantragung einer Vermessung zur Zerlegung oder Verschmelzung


Beschreibung

Teilungsvermessung 

Teilungsvermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt werden. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert. Eine Teilungsvermessung führt das zuständige staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund eines Vermessungsantrags durch.

Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich. Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet das zu teilende Grundstück liegt.
 

Flurstückszusammenlegung

Wenn Sie unmittelbar aneinandergrenzenden Grundstücke oder Flurstücke zusammenlegen möchten, dann können Sie die Verschmelzung beantragen. Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken, die im Vorgriff miteinander grundbuchrechtlich zur vereinigen sind, erhalten die untergehenden Flurstücke den Vermerk "fällt weg". Die betroffenen Flurstücksgrenzen fallen weg und bedeutungslos gewordene Abmarkungen können entfernt werden.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist kostenfrei, wenn sie in einem unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer Katastervermessung erfolgt, oder wenn die Verschmelzung in Zusammenhang mit einer beantragten Teilungsvermessung innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung dieser Leistung erfolgt.

 


Voraussetzungen

Sie möchten eine Teilung oder Verschmelzung von Flurstücken beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Teilvermessung oder Flurstückszusammenlegung beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen.

Teilungsvermessung 

Nach der amtlichen Teilungsvermessung erstellt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderungen im Liegenschaftskataster (z. B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Notar zur Beurkundung des Grundstücksgeschäfts zugesandt. Anschließend trägt das Grundbuchamt die Eigentumsänderung in das Grundbuch ein.

Flurstückszusammenlegung

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderung im Liegenschaftskataster (z. B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Grundbuchamt zur Eintragung der Verschmelzung zugesandt.


Fristen

keine


Formulare


Kosten

Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit sowohl festgestellten alten als auch festgelegten neuen Grenzpunkte sowie der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke.

Die Gebühr beträgt

Flurstücke

Für die Verschmelzung von Flurstücken bemisst sich die Gebühr nach der Anzahl der wegfallenden Flurstücke. Sie beträgt

Zusätzlich wird die Summe der jeweiligen Gebühren noch mit einem Wertfaktor multipliziert, der abhängig vom Bodenwert (Verkehrswert) der behandelten Flurstücke ist:

Hinzu kommen 19% USt. aus der Bemessungsgrundlage (80% der Zwischensumme).

Der Antrag kann zudem für einen Aufschlag von 20% vordringlich gestellt werden.

Gegebenenfalls entstehen Gebühren für die Feldgeschworenen zur Ausführung der Abmarkung sowie Kosten für das Abmarkungsmaterial.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg

Hausanschrift

Schranne 3
96049 Bamberg

Postanschrift

Schranne 3
96049 Bamberg

Telefon

+49 951 9533-0

Fax

+49 951 9533-100

E-Mail


Webseite

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