Menschen mit Behinderung; Beantragung der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen


Beschreibung

Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich als Mensch mit Behinderung mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:

Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen arbeitsrechtlichen Status wie schwerbehinderte Menschen.

Damit gelten für Sie zum Beispiel:

Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente. Der Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommensteuer erhöht sich durch die Gleichstellung nicht.

Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer Kollegin oder einem Kollegen ohne Behinderung. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Gleichstellung online oder formlos stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

Wenn Sie Ihren Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt, persönlich (terminiert), telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit (AA) stellen.

Für beide Antragsarten gilt:


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

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