Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen


Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

Gegenstand

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:

Der Neubau und die Erweiterung ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem CO2.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in  kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und  Zweckverbänden sowie natürliche Personen und juristische Personen des  öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere  Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der  Richtlinien sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und  Kindertagesstätten.


Verfahrensablauf

Eine Antragstellung für neue Vorhaben ist nicht mehr möglich. 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

Dem Verwendungsnachweis ist eine Aufstellung über alle verbauten Produkte aus Holz beziehungsweise aus nachwachsenden Rohstoffen vorzulegen. Diesem sind insbesondere das "CO2-Tool" über die Art und Menge der tatsächlich verbauten Hölzer, Holzwerkstoffe und nachwachsenden Rohstoffe beizufügen.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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