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Medienförderung; Beantragung


Beschreibung

Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.

Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten. 

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.


Voraussetzungen

Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.

Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.

Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Finanzierungsplan
  • ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail


Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/