Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.

Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

bis zu 2 Monate ab Antragsstellung

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail


Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/