Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses


Beschreibung

Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.

Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.


Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.


Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatskanzlei

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München

Postanschrift

Postfach 220011
80535 München

Telefon

+49 89 2165-0

E-Mail


Webseite

https://www.bayern.de/staatskanzlei/aufgaben-und-organisation/