Umsatzsteuerheft; Beantragung
Beschreibung
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Verfahrensablauf
Sie müssen das Umsatzsteuerheft bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.
Fristen
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
- Reisegewerbekarte, falls vorhanden
Kosten
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Zuständige Stelle(n)
Finanzamt Bamberg
Hausanschrift
Martin-Luther-Str. 196050 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg