Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb


Beschreibung

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche der Kategorie A und somit bekämpfungspflichtig. Empfänglich sind bei uns das Hausschwein und das Wildschwein. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. In Schweinebeständen kann es jedoch erhebliche Schäden anrichten. Für Schweine endet die Infektion in den weit überwiegenden Fällen tödlich. Das Virus hält sich insbesondere in Fleisch und Fleischerzeugnissen über Monate hinweg und bleibt ansteckend.

Sobald Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist, werden verschiedene Sperrzonen festgelegt.

Eine Benennung ist erforderlich für

a) die unmittelbare Schlachtung gehaltener Schweine aus den Sperrzonen II und III

b) die Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung des frischen Fleisches und der Fleischerzeugnisse, einschließlich Tierdarmhüllen, die von in Sperrzonen II und III gehaltenen Schweinen gewonnen wurden

c) die Zurichtung von Wildbret sowie die Verarbeitung und Lagerung des frischen Fleisches und der Fleischerzeugnisse von Wildschweinen, die in Sperrzonen I, II und III gewonnen wurden

d) die Zurichtung von Wildbret sowie die Verarbeitung und Lagerung des frischen Fleisches und der Fleischerzeugnisse von Wildschweinen, sofern diese in Sperrzonen I, II und III liegen

Ausnahmen sind möglich für die Buchstaben b) bis d).

Die Ausnahmen werden für lebensmittelrechtlich nicht zugelassene Betriebe durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt. Bei lebensmittelrechtlich zugelassenen Betrieben erteilt die zuständige Regierung beziehungsweise die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Ausnahmegenehmigung.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Anträge sind mit Anlagen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) einzureichen.

Nach Vorprüfung und Plausibilisierung werden die Anträge an die jeweilige Regierung weitergeleitet.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen und nach gegebenenfalls erforderlichen Änderungen 2 Wochen.


Kosten

150 bis 1000 EUR


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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