Börse; Beantragung der Zulassung als Handelsteilnehmer


Beschreibung

Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.

Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.


Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Börsenhandel darf nur zugelassen werden, wer gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständen

und dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel wird erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Die Zulassung als Handelsteilnehmer muss schriftlich beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Börse AG

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E-Mail


Webseite

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