Börsenhandel; Beantragung der Zulassung von Wertpapieren


Beschreibung

Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Börse AG

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80333 München

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E-Mail


Webseite

https://www.boerse-muenchen.de/