Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme


Beschreibung

Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur per Anzeige mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an einen anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen.

Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.

Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt.
Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.

Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von anderen genutzt werden kann.


Voraussetzungen

Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.


Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.

Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:

Anzeige eines Betreiberwechsels:


Bearbeitungsdauer

Tage1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte. 


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail


Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de