Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel


Beschreibung

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.


Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.


Verfahrensablauf

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Fristen

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Kosten

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Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

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Zuständige Stelle(n)

Deutsche Börse AG

Hausanschrift

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60485 Frankfurt am Main

Postanschrift

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Telefon

+49 69 211-0

E-Mail


Webseite

https://deutsche-boerse.com/