Überführungskosten für Hinterbliebene von landwirtschaftlich Unfallversicherten; Erhalt
Beschreibung
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für
- Hinterbliebene sowie
- andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.
Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Überführung bezahlen, erhalten Sie die Kosten von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zurück, wenn:
- die verstorbene Person bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert war
- erstattungsfähige Überführungskosten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung tatsächlich entstanden sind
-
der Tod Folge eines Versicherungsfalls war. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
- die Person nicht am Ort ihrer ständigen Familienwohnung verstorben ist
- die verstorbene Person sich dort aus Gründen aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erstattung der Überführungskosten grundsätzlich nicht beantragen. Der Anspruch der Erstattung wird von Amts wegen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geprüft.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten, um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen. Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. - Klage vor dem Sozialgericht
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Hausanschrift
Weißensteinstraße 70 - 7234131 Kassel
Postanschrift
Weißensteinstraße 70 - 7234131 Kassel

