Sterbeurkunde; Beantragung


Beschreibung

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:


Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:


Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.

Persönliche Antragstellung:

Schriftliche Antragstellung:

Elektronische Antragstellung:

 

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.


Fristen

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.


Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Scheßlitz)


Kosten


Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht


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Zuständige Stelle(n)

Stadt Scheßlitz

Hausanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Postanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Telefon

+49 9542 9490-0

Fax

+49 9542 9490-30

E-Mail


Webseite

http://www.schesslitz.de