Geburtsurkunde; Beantragung


Beschreibung

Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.


Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:


Verfahrensablauf

Sie können die Geburtsurkunde beim Standesamt im Zuständigkeitsbereich des Geburtsortes persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Persönliche Antragstellung

Schriftliche Antragstellung:

Elektronische Antragstellung:


Fristen

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.


Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Scheßlitz)


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Scheßlitz

Hausanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Postanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Telefon

+49 9542 9490-0

Fax

+49 9542 9490-30

E-Mail


Webseite

http://www.schesslitz.de