Künstlersozialabgabe; Mitteilung über Gründung einer Ausgleichsvereinigung oder Beitritt


Beschreibung

Sie müssen die Künstlersozialabgabe zahlen, sofern Sie zu den Unternehmen gehören,  

Darüber hinaus sind mit der Abgabepflicht weitere Pflichten verbunden:

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet die Möglichkeit, dass Sie mit mehreren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung bilden, um die Künstlersozialabgabe in pauschalisierter Form zu zahlen. Die Ausgleichsvereinigung nimmt Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK wahr, insbesondere die Meldungen und die Zahlung der Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen.
Die Vorteile der Ausgleichsvereinigung:


Voraussetzungen

Um eine Ausgleichsvereinigung gründen zu können, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Ausgleichsvereinigung  zusammengeschlossenen Unternehmen bereit sein, die Organisation der Gründung und die spätere Abwicklung der Ausgleichsvereinigung für die Mitglieder zu übernehmen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Ausgleichsvereinigung gründen oder einer Ausgleichsvereinigung beitreten wollen,


Fristen

 Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de