Künstlersozialabgabe; Weiterleitung durch Ausgleichsvereinbarung


Beschreibung

Bei einer Ausgleichsvereinigung schließt die Künstlersozialkasse (KSK) mit Ihnen eine Vereinbarung über die pauschale Abrechnung der Künstlersozialabgabe für Ihre Mitglieder und führt das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde durch. Als Ausgleichsvereinigung übernehmen Sie die Verpflichtungen Ihrer Mitglieder gegenüber der Künstlersozialkasse.

Insbesondere melden Sie die Berechnungsgrößen für die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse erstellt daraufhin die Abrechnung und teilt Ihnen mit:

Sie entrichten mit befreiender Wirkung die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen für Ihre Mitglieder.

Darüber hinaus haben Sie verschiedene Melde- und Berichtspflichten gegenüber der KSK.

Sie melden der Künstlersozialkasse:

In regelmäßigen Abständen führt die KSK eine Überprüfung der Ausgleichsvereinigung durch und ist hierfür auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie unterstützen die KSK bei der Prüfung, indem sie diese koordinieren und die notwendigen Datenerhebungen durchführen.

Die KSK:


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Ausgleichsvereinigung sind:


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse (KSK) durchführen, haben Sie verschiedene Melde- und Mitwirkungspflichten mit unterschiedlichen Verfahrensabläufen.

Berechnungsgrößen melden oder ändern

Sie teilen der KSK die nach der Vereinbarung zu meldende Berechnungsgröße mit, beispielsweise:

Sie können Ihre Meldung online sowie per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:

Mitglieder an- oder abmelden sowie deren Stammdaten ändern

Sie teilen der Künstlersozialkasse An- oder Abmeldungen oder Änderungen der Stammdaten Ihrer Mitglieder mit. Sie können die Änderungen online sowie per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder per Post übermittelt haben:

Mitwirkung an Überprüfungen der Ausgleichsvereinigung

Während der Vertragslaufzeit führt die Künstlersozialkasse regelmäßig Überprüfungen der Ausgleichsvereinigung durch.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de