Künstlersozialabgabe; Abgabe einer Entgeltmeldung bei Änderungen


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob für Sie wieder eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht. 

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung angekündigt, reichen Sie der KSK keine Entgeltmeldung ein. Ihre Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.


Voraussetzungen

Sie sind bereits als Unternehmen bei der KSK angemeldet.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Entgeltmeldung für das betroffene Jahr bei der Künstlersozialkasse ein:


Fristen

Ihre Meldung muss nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen. 

Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe beziehungsweise dem Bescheid über die Ablehnung der Änderung Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.
 


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de