Künstlersozialabgabe; Beantragung der Reduzierung der Vorauszahlungen


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse kann Ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen, wenn Sie eine Änderung beantragen.

Sie müssen dabei glaubhaft begründen, warum Sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich geringere Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler oder Publizistinnen und Publizisten leisten werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.  

Online-Mitteilung:

 Mitteilung per Post:

Nach Eingang des Formulars prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Wenn Ihr Antrag nachvollziehbar ist:

Wenn Ihr Antrag nicht nachvollziehbar ist:


Fristen

Es gibt keine Frist.

Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.

Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de