Künstlersozialkasse; Meldung des voraussichtlichen Jahreseinkommens


Beschreibung

Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.

Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.

Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:

Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Künstlersozialkasse per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder per Post tun.

Online-Mitteilung: 

Mitteilung per Post:

Sollten Rückfragen bestehen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.


Fristen

Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de