Künstlersozialkasse; Erhalt eines Ruhensbescheids bei Nichtzahlung der Beiträge


Beschreibung

Sie sind verpflichtet, Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung – also die Sozialversicherungsbeiträge – pünktlich und vollständig an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen.

Wenn Sie Ihre Beiträge nicht pünktlich und vollständig zahlen, kann es dazu kommen, dass die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ruhen. In diesem Fall müssen Sie fast alle ärztlichen Behandlungen selbst zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.


Voraussetzungen

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken und -Pflegeversicherung ruhen, wenn  


Verfahrensablauf

Die KSK prüft täglich, ob Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung regelmäßig und pünktlich zahlen.


Fristen

Sie müssen die Beiträge nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz immer bis zum 5. Tag des Folgemonats zahlen.


Bearbeitungsdauer

Die Zahlungseingänge werden täglich geprüft.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de