Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Erhalt von Entgeltersatzleistungen


Beschreibung

Sie sind künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.

Der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen für:

Je nach Art der Leistung kann das sein:

Haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Damit die Künstlersozialkasse die sogenannte Beitragsfreiheit feststellen kann, müssen Sie den Leistungsbezug anzeigen. Außerdem sollten Sie diesen am besten auch durch Nachweise belegen, um zusätzlichen Schriftwechsel zu vermeiden.

Die Beitragsfreiheit dauert so lange an, wie Sie die Entgeltersatzleistung erhalten.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie aufgrund eigener Krankheit, der Krankheit Ihres Kindes oder einer Schwangerschaft nicht arbeiten können:    

Den Bezug der Entgeltersatzleistung können Sie der Künstlersozialkasse dann online oder per Post mitteilen.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Die festgestellte Beitragsfreiheit bekommen Sie schriftlich bestätigt.


Fristen

Bitte teilen Sie uns den Bezug einer Entgeltersatzleistung unverzüglich mit.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de