Künstlersozialkasse; Beratung für nicht versicherte Selbstständige


Beschreibung

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.


Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.


Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die KSK:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de