Künstlersozialabgabe; Beantragung der Beendigung der Abgabepflicht


Beschreibung

Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, endet auch die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Warum Ihr Unternehmen nicht mehr besteht, zum Beispiel durch Löschung, Verschmelzung oder Aufspaltung, ist für die Beendigung nicht entscheidend. Hieraus können sich jedoch weitere Prüfungen der Künstlersozialkasse ergeben, wenn Ihr Rechtsnachfolger abgabepflichtig ist.

Sollte Ihr Unternehmen lediglich ruhen, wird Ihre Abgabepflicht in der Regel nicht beendet, da Ihr Unternehmen noch existiert.

Für die Zeit bis zur vollständigen Einstellung des Unternehmens sind die Entgelte, die Sie für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben, von Ihnen zu melden. Die Künstlersozialkasse erstellt anhand Ihrer Meldung eine Endabrechnung der Künstlersozialabgabe.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift


26380 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail


Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de