Strahlenschutzregister; Beantragung der persönlichen Kennnummer


Beschreibung

Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere

Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:


Voraussetzungen

Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:


Verfahrensablauf

Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:


Fristen

Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz

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38226 Salzgitter

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https://www.bfs.de