Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen sowie Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Bauartzulassung


Beschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.

Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.

Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.

Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.


Voraussetzungen

Anträge auf Zulassung können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

innerhalb von 12 Monaten


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Kosten.

 
Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz

Hausanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Postanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-1885

E-Mail


Webseite

https://www.bfs.de