Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft


Beschreibung

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 78,52 EUR

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 12,72 EUR

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: 228,93 EUR

Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz

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38226 Salzgitter

Postanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

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Fax

+49 30 18333-1885

E-Mail


Webseite

https://www.bfs.de