Streuobst für alle!; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die Biodiversität. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll deshalb erhalten und durch zusätzliche Streuobstpflanzungen gesteigert werden.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen.


Voraussetzungen

Die Mindestanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt zehn Bäume.

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.


Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung digital einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.


Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken)


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Hausanschrift

Nonnenbrücke 7a
96047 Bamberg

Postanschrift

Postfach 110164
96029 Bamberg

Telefon

+49 951 837-0

Fax

+49 951 837-199

E-Mail


Webseite

http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken