Arbeitsgelegenheit; Beantragung der Teilnahme
Beschreibung
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.
Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.
Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise
- Bildungsträger
- karitative Unternehmen
- gemeinwohlorientierte Unternehmen
- gemeinnützige Vereine
Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.
Voraussetzungen
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Das Jobcenter kann Ihnen eine Arbeitsgelegenheit vorschlagen, wenn
- dies für Ihre Eingliederung ins Arbeitsleben erforderlich ist und sich dafür keine andere Leistung eignet und
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheiten waren.
-
Die Arbeitsgelegenheit muss
- zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Arbeit ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
- im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
- wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden .
Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, wo Sie die Tätigkeiten ausüben. Dabei können Sie auch Ihre Interessen einbringen.
- Sie erhalten die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich.
- Sie können sich auch online zu der Arbeitsgelegenheit zurückmelden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
keine
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))
- Jobcenter online über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheiten informieren
Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, kann das Jobcenter Sie in eine Arbeitsgelegenheit zuweisen. Sie können dem Jobcenter online mitteilen, ob und wann Sie an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Weiterführende Links
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Arbeitsgelegenheiten
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zum Thema Arbeitsgelegenheit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
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Zuständige Stelle(n)
Jobcenter Landkreis Bamberg
Hausanschrift
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Postanschrift
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