Gesundheitskurs für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung eines Zuschusses


Beschreibung

Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventions- und Gesundheitskurse zahlen. 

Präventions- und Gesundheitskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.

Welche Präventions- und Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr. 

Einen Präventions- und Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. Die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband weisen auf ihren Internetseiten auf entsprechende Kurse hin. Auch die Inanspruchnahme von zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse bezuschussen. 

Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Präventions- und Gesundheitskurs empfehlen.


Voraussetzungen

Sie können einen Zuschuss für einen Präventions- und Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn

Sie haben regelmäßig an dem Präventions- und Gesundheitskurs teilgenommen.

Der Präventions- und Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Präventions- und Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren. 

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Präventions- und Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuschuss zu Präventions- und Gesundheitskursen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 


Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag auf Bezuschussung möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Ansprüche verjähren spätestens 4 Jahre nach der Teilnahme an dem Kurs.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 10 Werktage.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseite

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp