Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung


Beschreibung

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern (s. „Verwandte Themen“) oder Waffensachverständigen beantragt werden. Waffensachverständige sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie


Voraussetzungen

Bei der Antragstellung müssen Sie sowohl Angaben zum Aufbewahrungsort machen als auch zum Behältnis, in dem Sie Waffen und Munition aufbewahren wollen. Die Anforderungen an die Aufbewahrung richten sich nach § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde. Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Vorgaben orientieren:


Verfahrensablauf

Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühren für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte betragen zwischen 30,00 und 180,00 EUR. Näheres teilt Ihnen gerne die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

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http://www.landkreis-bamberg.de