Genossenschaftsregister; Eintragung einer Europäischen Genossenschaft


Beschreibung

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.


Fristen

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Bamberg

Hausanschrift

Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 833-0

Fax

+49 9621 9624-14008

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ba/