Saisonbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern; Beantragung einer Arbeitserlaubnis


Beschreibung

Menschen aus Drittstaaten können eine saisonabhängige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, soweit die Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Herkunftslandes eine Vermittlungsabsprache geschlossen hat (aktuell mit Georgien und Republik Moldau). Auf dieser Grundlage kann die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis zur Ausübung einer saisonabhängigen Beschäftigung erteilen. Die Arbeitserlaubnis kann für Einsätze in der Landwirtschaft erteilt werden.

Die Arbeitserlaubnis müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Saisonbeschäftigung darf nicht länger sein als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen und darf maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten betragen.

Vermittlung von Saisonkräften

Sie können die Bundesagentur für Arbeit beauftragen, Ihnen eine Saisonarbeitskraft (aktuell aus Georgien und der Republik Moldau) zu vermitteln. Dafür füllen Sie die Auftragsbestätigung und Arbeitgebererklärung aus.

Wenn Sie bereits Saisonkräfte aus Georgien oder der Republik Moldau kennen und diese beschäftigen wollen, nutzen Sie bitte das Formular zur namentlichen Anforderung von Saisonhilfskräften.


Voraussetzungen

Damit Sie die Arbeitserlaubnis erhalten können, müssen Sie nachweisen können, dass die Saisonarbeitskräfte, die Sie beschäftigten möchten,

Die Arbeitserlaubnis wird nicht erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Saisonkraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, können Sie die Bundesagentur für Arbeit beauftragen, Ihnen eine Saisonarbeitskraft (aktuell aus Georgien und Republik Moldau) zu vermitteln:

Wenn Sie bereits Saisonkräfte aus Georgien oder Moldau kennen und diese beschäftigen wollen, gilt für Sie folgender Verfahrensablauf:

Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis für die Saisonkraft. 


Bearbeitungsdauer

Mindestens 4 Wochen, wenn die Saisonarbeitskraft, die eingestellt werden soll, bereits bekannt ist. Ansonsten sollte mit einer Bearbeitungsdauer von circa 8 Wochen gerechnet werden. (4 bis 8 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite