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Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer Lehrerqualifikation aus einem anderen Bundesland


Beschreibung

Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben und eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. die Einstellung in den staatlichen Schuldienst anstreben, überprüft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihre Qualifikationsnachweise.

Die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen wird durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben.


Voraussetzungen

Gemäß „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ werden die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter im Rahmen der durch die Rahmenvereinbarungen konkretisierten Lehramtstypen anerkannt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Die Kultusministerkonferenz hat in Ergänzung der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden,  verabschiedet (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

In den „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ sind diejenigen Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung für das schulartspezifische Lehramt im jeweiligen Unterrichtsfach erworben werden müssen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Entspricht eine in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworbene Lehramtsbefähigung nicht der Befähigung für ein Lehramt im Sinn des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG), sind die Unterschiede hinsichtlich Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen durch die Erbringung zusätzlicher Leistungen ausgleichbar.


Verfahrensablauf

Die Antragstellung ist auf dem Postweg oder elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich.

Wenn Sie den Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen in der angegebenen Form bitte an das Staatsministerium.

Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, verwenden Sie bitte das Online-Verfahren und laden die Dokumente hoch.

Das Staatsministerium prüft den Antrag und stellt fest, ob die in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Lehramtsprüfung der bayerischen Ersten Lehramtsprüfung gleichwertig ist bzw. ob die in einem Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Befähigung der Befähigung für ein Lehramt im Sinn des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung der Anerkennung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Lebenslauf
    • ggf. Bescheinigung über Namensänderung
    • lehramtsbezogener Bachelor- und Masterabschlusses mit Transcript of Records und/oder Zeugnis der Ersten Staatsprüfung jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
    • sofern ein lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengang absolviert wurde: Studienordnung zum jeweiligen Unterrichtsfach in einfacher Fotokopie
    • ggf. Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
    • ggf. Nachweis über schulartbezogene Unterrichtstätigkeiten (z. B. Bescheinigung zu Art und Umfang des erteilten Unterrichtes) in amtlich beglaubigter Fotokopie
    • bei festangestellten Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst: Freigabebescheinigung des abgebenden Landes
    • sofern die Ausgangsqualifikation in der EU, im EWR bzw. in der Schweiz erworben wurde: Anerkennungsbescheid eines anderen Landes in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie 2005/36/EG in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals
    • ggf. Nachweis der Hochschulreife in amtlich beglaubigter Fotokopie des Originals


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Hausanschrift

Salvatorstr. 2
80333 München

Postanschrift


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Telefon

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Fax

+49 89 2186-2800

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Webseite

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