Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen


Beschreibung

Zweck

Ziele der Förderung sind:

Gegenstand

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Basiszuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche und der Zuschuss für Nachhaltigkeit bis zu 200 Euro pro m² Wohnfläche.


Voraussetzungen

Belegungsbindung: für neu zu vermietende Wohnungen besteht für die Dauer von 10 oder 20 Jahren ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte, deren Einkommen die Grenze des Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetztes nicht übersteigt.


Verfahrensablauf

Bei Mietwohnungen:

  1. Der Antrag ist bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen.
  2. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
  3. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
  4. Die Auszahlung nach Baufortschritt muss bei der Bewilligungsstelle beantragt werden.

Bei stationären Pflegeeinrichtungen:

  1. Das Projekt muss zum 1. März eines jeden Jahres angemeldet werden.
  2. Nach Aufnahme in das Programm erfolgt die Antragstellung mittels des dafür vorgesehenen Formulars bei der Bewilligungsstelle. Diese erstellt den Bewilligungsbescheid.
  3. Anschließend erfolgt die Bonitätsprüfung durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Diese leitet die Darlehenszusage und den Bewilligungsbescheid zu.
  4. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag (Formular "Ratenabruf") nach Baufortschritt, der bei der Bewilligungsstelle einzureichen ist.

Fristen

Bei stationären Pflegeeinrichtungen muss die Anmeldung des Projekts zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen (Frist gilt nicht für Mietwohnungen).


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de