Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses
Beschreibung
Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für
- den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
- die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
- sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
- in Kultur- und Brauchtumspflege
für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Fristen
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.Bearbeitungsdauer
ca. 4 WochenErforderliche Unterlagen
- Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
- Stellenplan
- Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
- Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle(n)
Bayerische Staatskanzlei
Hausanschrift
Franz-Josef-Strauß-Ring 180539 München
Postanschrift
Postfach 22001180535 München

