Integrationskurs; Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses


Beschreibung

Integrationskurse in Deutschland helfen Zugewanderten nicht nur dabei, die deutsche Sprache zu lernen, sondern auch, mehr über die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung zu erfahren.

Sie können einen Fahrtkostenzuschuss für den Besuch eines Integrationskurses erhalten, wenn Ihre Wohnung mindestens 5 Kilometer vom Kursort entfernt liegt. Es ist zumutbar, dass Sie Strecken unter 5 Kilometer zu Fuß gehen. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, den Fußweg zum Integrationskursträger, der kleiner als 5 Kilometer ist, zu Fuß zurückzulegen, können Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Sie können den Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn Sie die Kosten für den Integrationskurse nicht selbst bezahlen müssen. Sie erhalten entweder einen festen Geldbetrag

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, welches Verkehrsmittel Sie nutzen.  

Sie müssen Ihren Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen. Sie erhalten den Fahrtkostenzuschuss in der Regel ab dem Kursabschnitt, der nach Ihrem Antrag beginnt. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Wenn Sie umziehen oder der Kursort wechselt, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag stellen. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

In diesem Fall teilen Sie lediglich dem BAMF Ihre neue Adresse mit.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Online-Antragstellung

Schriftlicher Antrag


Fristen

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Hausanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Postanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0

Fax

+49 911 943-1000

E-Mail


Webseite

https://www.bamf.de