Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden


Beschreibung

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

 Antrag per Post:


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

• Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR. • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 2,29 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Hausanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Postanschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0

Fax

+49 911 943-1000

E-Mail


Webseite

https://www.bamf.de