Luftsportgeräteverzeichnis; Beantragung der Änderung bei Erwerb eines Ultraleichtfluggeräts oder bei Kennzweichenwechsel


Beschreibung

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten


Gebühr: 25 EUR


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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