Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende; Beantragung der Vermittlung


Beschreibung

Studierende, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel

Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.


Voraussetzungen

Damit Studierende aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, können Sie die Vermittlungsbestätigung sowohl schriftlich als auch online beantragen.

Wenn Sie die Vermittlungsbestätigung schriftlich beantragen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:

Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit

Hausanschrift

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Postanschrift

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon

+49 911 179-0

Fax

+49 911 179-2123

Webseite

http://www.arbeitsagentur.de