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Patientenbeschwerde; Einreichung


Beschreibung

Patientinnen und Patienten können sich über eine ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beschweren, wenn sie sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder annehmen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin bzw. ihr Psychotherapeut oder ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.

Die Einhaltung ärztlicher und zahnärztlicher Berufspflichten wird in Bayern von den ärztlichen und zahnärztlichen Bezirksverbänden überwacht, die Einhaltung vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Pflichten von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Die Einhaltung psychotherapeutischer Berufspflichten wird in Bayern von der Psychotherapeutenkammer überwacht, die Einhaltung vertragspsychotherapeutischer Pflichten wiederum von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Berufspflichten, die Nichteinhaltung anderer Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsrechts oder des gesundheitlichen Verbraucherschutzrechts ist die jeweils zuständige berufsständische Kammer zu unterrichten, die Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich prüft (z. B. Entzug einer Weiterbildungsbefugnis).

Bei Problemen im Behandlungsverhältnis kommt auch ein sogenanntes Vermittlungsverfahren in Betracht. Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen dem/der Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin und dem Patienten beizulegen, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren wird von den ärztlichen Kreisverbänden, den zahnärztlichen Bezirksverbänden oder der Psychotherapeutenkammer durchgeführt (weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links").


Voraussetzungen

Sie fühlen sich schlecht oder falsch behandelt oder nehmen an, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin gegen ärztliche oder therapeutische Pflichten verstoßen hat.


Verfahrensablauf

Über das oben genannte Online-Verfahren können Sie die Beschwerde einreichen. Die Beschwerde muss eine Schilderung des konkreten Sachverhalts enthalten und muss unter namentlicher Nennung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes bzw. der behandelnden Psychotherapeutin oder des behandelnden Psychotherapeuten erfolgen.

Die über das Online-Verfahren abgesendete Patientenbeschwerde wird zunächst an das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention übermittelt und von diesem an die entsprechenden Stellen innerhalb Bayerns zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die zuständige Stelle prüft daraufhin Ihre Beschwerde und kann dazu den betroffenen Arzt oder die betroffene Ärztin, den betroffenen Zahnarzt oder die betroffene Zahnärztin bzw. den betroffenen Psychotherapeuten oder die betroffene Psychotherapeutin zu einer Stellungnahme auffordern. Dazu müssen Sie diesen/diese von der Schweigepflicht entbinden. Eine entsprechende Anforderung erhalten Sie bei Bedarf von der zuständigen Stelle.

Mit einer Beschwerde wegen Verstoßes gegen ärztliche, vertragsärztliche, zahnärztliche, vertragszahnärztliche, psychotherapeutische oder vertragspsychotherapeutische Pflichten stoßen Sie die Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Stelle an. Als am Verfahren nicht unmittelbar beteilgte/r "Dritte/r" haben Sie keinen Anspruch auf eine Auskunft über die Entscheidungen der zuständigen Stelle gegenüber dem betroffenen Arzt/Zahnarzt oder der betroffenen Ärztin/Zahnärztin bzw. dem betroffenen Psychotherapeuten oder der betroffenen Psychotherapeutin.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde kann mehrere Wochen dauern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Stellen betrifft (Beispiel: neben berufsrechtlichen Fragestellungen geht es auch um Abrechnungsfragen). 


Erforderliche Unterlagen

  • Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit von den Umständen des konkreten Einzelfalls unterschiedliche Unterlagen notwendig sein können.
  • In jedem Fall bedarf es der Einreichung des Beschwerdeformulars, zu dem Sie über das oben genannte Online-Verfahren gelangen.
  • Sollten weitere Unterlagen einzureichen sein, wird Sie die zuständige Stelle dazu auffordern.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Hausanschrift

Elsenheimerstr. 39
80687 München

Postanschrift


80684 München

Telefon

+49 89 57093-0

Fax

+49 89 57093-61930

E-Mail


Webseite

http://www.kvb.de