Berufsorientierungsmaßnahme für Schülerinnen und Schüler; Bewerbung auf Ausschreibung durch Bildungseinrichtung


Beschreibung

Mit einer Berufsorientierungsmaßnahme geben Sie als Maßnahmenträger oder Bildungsdienstleister Schülerinnen und Schülern einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und verschaffen ihnen mehr Klarheit bei ihrer Ausbildungs- oder Studienwahl. Dabei vermitteln Sie ihnen zum Beispiel bei Betriebsbesuchen oder Praktika praxisnahe Eindrücke aus der Berufswelt. Ihre Maßnahme ergänzt Angebote zur schulischen Berufsorientierung und zu den Berufsberatungen.

Berufsorientierungsmaßnahmen geben Schülerinnen und Schülern außerdem

Folgende Elemente scheiden als zentrale Bestandteile Ihrer Berufsorientierungsmaßnahmen aus, können jedoch unter Umständen ein Teil davon sein:

Die Schülerinnen und Schüler werden sozialpädagogisch begleitet.

Die Maßnahmen können modular in einem Block oder auf mehrere Termine verteilt über ein oder mehrere Schuljahre hinweg durchgeführt werden.

Vertragspartner ist die Agentur für Arbeit, wenn diese die Maßnahme ausschreibt. Die Agentur für Arbeit kann sich auch an Maßnahmen Dritter finanziell (durch Zuwendungen an den Dritten) beteiligen. Der Bildungsdienstleister wird dann beispielsweise beauftragt durch:

Sie möchten Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durchführen. Darunter fallen:

Keine allgemeinbildenden Schulen sind:


Voraussetzungen

Wenn Sie als Bildungsdienstleister eine Berufsorientierungsmaßnahme im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchführen wollen, müssen Sie vorab durch eine akkreditierte fachkundige Stelle zugelassen worden sein.

Für Berufsorientierungsmaßnahmen, die von Dritten eingerichtet werden und an denen sich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt, gilt dieses ebenfalls.


Verfahrensablauf

Die Bundesagentur für Arbeit führt den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ausschließlich auf elektronischem Weg durch.


Fristen

Bitte beachten Sie die im Vergabeverfahren vorgegebenen Fristen zur Einreichung des Angebotes. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Fristen der individuellen Ausschreibung. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich zeitnah, kann unter Umständen zwischen 6 Monaten und 12 Monaten dauern. (6 bis 12 Monate)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Hausanschrift

Kanonenweg 25
96450 Coburg

Postanschrift


96436 Coburg

Telefon

+49 9561 93-0

Fax

+49 9561 93-283

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bamberg-coburg/startseite