Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb


Beschreibung

Für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle kann nicht erteilt werden, wenn


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfinden soll, eingereicht werden.

Der Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 8-12 Wochen

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Kosten

Der Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

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