Schuldnerverzeichnis; Einsicht


Beschreibung

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.


Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich


Verfahrensablauf

Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

Registrierung durch andere Personen:

Freischaltung:

Anmeldung nach dem Freischalten:

Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Einsicht entsteht je übermitteltem Datensatz eine Gebühr in Höhe von EUR 4,50. Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist. Die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ist kostenfrei.
Gebühr: 4,5 EUR


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Hof

Hausanschrift

Berliner Platz 1
95030 Hof

Postanschrift

Postfach 1149
95010 Hof

Telefon

+49 9281 600-0

Fax

+49 9281 600-372

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ho/