Explosionsschutz; Beantragung der behördlichen Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung


Beschreibung

Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) dürfen nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht. Diese Prüfung darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung mit behördlicher Anerkennung durchführen.

Eine Anerkennung wird personen- und unternehmensbezogen für den vorgesehenen Betriebsort erteilt. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:

Die Anerkennung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag verlängert werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Kosten variieren je nach Verwaltungsaufwand und bestehen aus Auslagen und Gebühren. Sie können zwischen 300 bis 1.500 EUR betragen. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

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Telefon

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Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

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