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Emissionshandel; Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister


Beschreibung

Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.

Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.


Voraussetzungen

Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.


Verfahrensablauf

Unternehmen wenden sich bei Fragen zur Emissionshandelspflicht ihrer Anlage, mit Anträgen auf Erteilung einer Emissionsgenehmigung und Feststellungsanträgen direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).

Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.

Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.

Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.


Fristen

Die Termine werden auf der Internetseite des DEHSt veröffentlicht (siehe unter "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Bitte erkundigen Sie sich beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).


Kosten

Bitte erkundigen Sie sich beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bzgl. der Kosten für eine Emissionsgenehmigung/Feststellung. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die DEHSt.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hausanschrift

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Postanschrift


86177 Augsburg

Telefon

+49 821 9071-0

Fax

+49 821 9071-5556

E-Mail


Webseite

https://www.lfu.bayern.de