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Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten


Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.


Voraussetzungen

Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung der Weinbegleitdokumente schriftlich oder online bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.

Die Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden.

Das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Kosten

  • bei Nutzung des Papierverfahrens: 10,00 EUR zuzüglich 1,50 EUR je ausgegebenes Dokument
  • bei Nutzung des digitalen Verfahrens (eWeinBV): 10,00 EUR (einmal jährlich) zuzüglich 1,00 EUR je erstelltes Dokument

Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de